Aktuelles

Einbauverpfllichtung für Rauchmelder

Ab 1.1.2015 müssen in Hessens Wohnungen Rauchmelder eingebaut sein. Über diese Pflichten informiert Sie EMSIG in den Eigentümerversammlungen ausführlich. Hinweise zur Einbaupflicht, zum Selbsteinbau und zur vorgeschriebenen, jährlichen Überprüfung finden Sie meiner Internetseite mehr >

Zertifizierung von EMSIG als "Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676"

Die Rechtsprechung ist zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen. Sicher ist, dass es eine Einbaupflicht für Rauchmelder in diversen Bundesländern mit verschiedenen Stichtagsdaten gibt.

 

EMSIG hat sich schon im Vorfeld um die Randbedingungen zum Problem der Rauchwarnmelder anhand von zwei Fachseminaren kundig gemacht. Es kristallisiert sich heraus, dass eine jährliche Überprüfung / Wartung der Rauchmelder verpflichtend ist, um kein Risiko einer Teilschuld bei Brandschäden eingehen zu müssen.

 

Über die Verantwortlichkeit im Brandfalle und die Nachweispflichten für ggf. möglichen Schutz durch Rauchmelder wird oft noch Gegenteiliges diskutiert. Ob die Verantwortung allein auf den Mieter verlagert werden kann oder ob je nach Fall auch der Eigentümer oder gar der Verwalter noch Mitschuld tragen muss, ist noch in der Diskussion.

 

Auch ist noch nicht endgültig geklärt, wer den Einbau beauftragen kann. So wird z. B. gemäß BGH-Urteil auch anerkannt, dass die Gemeinschaft über einen gemeinsamen Einbau beschließen darf - selbst dann, wenn es Sache des Eigentümers wäre, die Rauchmelder einzubauen.

 

Um eine gesicherte Verwaltung auch in diesem Thema anbieten zu können, hat EMSIG eine Zertifizierung zur Fachkraft für Rauchmelder für August 2014 beim TÜV-Süd gebucht. Somit kann ab August eine zertifizierte Überprüfung, Wartung und Dokumentation der Rauchmelder im Haus angeboten werden.

 

Dieses "Wartungsangebot" kann im Rahmen einer mit EMSIG vereinbarten Ablesung und Abrechnung kostengünstig angeboten werden - bitte fragen Sie nach .

Verlinkung mit JUSMEUM

Die Internetseite von www.JUSMEUM.de gibt rechtliche Hinweise auf viele Rechtsprobleme.

 

Die Anbieter von jusmeum stellen einen Linkdienst zur Verfügung, damit bei angeführten Gesetzestexten durch Darüberfahren mit der Maus auch der aktuelle Text auf meiner Homepage angezeigt werden kann (z. B. § 29 WEG - Verwaltungsbeirat). Noch sind nicht alle Verordnungen erfasst (z. B. wie die Trinkwasserverordnung).

 

Dieser Dienst wurde nun auf der Homepage von EMSIG integriert.

Miet- und Kaufangebote

Über EMSIG sind mehrere Miet- und Kaufangebote zu vermitteln.

 

Kaufangebote mehr >

 

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Nebenkostenabrechnung mit Ihrem Mieter

EMSIG liefert im Rahmen der Jahresabrechnung auch eine Zusammenstellung der generell auf die Mieter umlegbaren Kosten. Was davon wirklich gemäß dem individuellen Mietvertrag verrechnet werden kann, kann aber nur der Vermieter selbst wissen. Für die meisten Mietverträge wird allerdings die gelieferte Zusammenstellung zutreffen.

 

Standardmäßig gehört auch die Grundsteuer zu den umlegbaren Kosten. Da die Grundsteuer aber in der Regel individuell von jedem Eigentümer selbst bezahlt wird, tritt sie nicht als Kostenposition in der Jahresabrechnung der Hausgelder auf. Dennoch können diese Kosten von EMSIG bei der Zusammenstellung der mit dem Mieter abrechenbaren Kosten berücksichtigt werden - sie müssen dazu aber individuell vom Eigentümer gemeldet werden.

 

Wenn zudem EMSIG noch die Nebenkostenvorauszahlungen für das Abrechnungsjahr mitgeteilt werden (z. B. als Jahressumme), dann kann die Abrechnung mit dem Mieter nahezu vollständig von EMSIG für die Eigentümer vorbereitet werden und schon zusammen mit der Jahresabrechnung der Hausgelder versendet werden.

 

Zur Meldung der Grundsteuer und der Nebenkostenvorauszahlungen kann nachfolgendes Formular heruntergeladen werden. Bitte ausfüllen und an EMSIG senden.

 

Meldeformular Nebenkostenvorauszahlungen
Bitte zumindest die gelb hinterlegten Felder ausfüllen. Bei Mieterwechsel und Leerstand ggf. mehrere Formulare verwenden oder die monatlichen Zahlungen entsprechend kennzeichnen.
Meldeformular_Nebenkostenvorauszahlung.p
Adobe Acrobat Dokument 8.9 KB

Meldung von Zählerablesungen (Heizung, Wasser)

Falls Sie zum Tag der angekündigten Zählerablesung nicht anwesend sein können, ist in Abstimmung mit EMSIG ggf. auch eine Selbstablesung möglich. Hierzu können Sie nachfolgendes Formular verwenden.

 

Bei der Ablesung ist darauf zu achten, dass der korrekte Wert bei Wämemengenzählern oder Heizkostenverteilern eingetragen wird. Bitte setzens Sie sich mit EMSIG in Verbindung, um eine Ableseanleitung für Ihr spezielles Erfassungsgerät anzufordern.

 

Die Ergebnisse sollten bald möglichst an EMSIG zurückgemeldet werden.

Ablesung bei Wärmemengenzählern
Meldeformular_Zählerablesungen_WMZ.pdf
Adobe Acrobat Dokument 9.4 KB
Ablesung bei Heizkostenverteilern
Meldeformular_Zählerablesungen_HKV.pdf
Adobe Acrobat Dokument 13.6 KB

Ihr Plus bei EMSIG: Datensicherung in der Cloud

Ab sofort erfolgt neben dem konventionellen Datenbackup nun auch - in Abstimmung mit den Eigentümern - die Datensicherung zusätzlich über Cloudservices. Dies garantiert eine mehrfach gesicherte und ständige Abgleichung der Daten, so dass selbst beim "Abbrennen des Büros" sämtliche Daten erhalten bleiben.

 

Zug um Zug werden die Daten der verwalteteten Objekte (auch Altbestände der Verwaltungsunterlagen) digitalisiert und elektronisch gespeichert. Damit ist nicht nur eine effektive und platzsparende Datensicherung garantiert, sondern auch ein schnelles Verfügbarmachen zurückliegender Daten für die Eigentümer.

 

Die Speicherung in der Cloud ermöglicht darüber hinaus auch passwort-geschützte Zugriffe über andere Medien (Smartphone, Tablet, ...) und von anderen Orten, als den Verwaltungsrechner im Büro von EMSIG. 

 

 

Neue Richtlinien zur Trinkwasserversorgung

Ab 1.11.2011 wurde die Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2001 neu gefasst. Hierin sind unter bestimmten Bedingungen jährliche Überprüfungen der Trinkwasserqualität erforderlich (siehe z. B. § 13 TrinkwV ).

 

Am 24.11.2011 hat sich die Hausverwaltung anhand eines Fachseminars über die genauen Inhalte und die Umsetzungsmöglichkeiten / -notwendigkeiten informiert.

 

Beispielsweise sind jährliche Probenahmen unter folgenden Bedingungen erforderlich:

  1. bei Warmwasserboilern > 400 L Fassungsvermögen
  2. bei Steigsträngen, die 10 m Länge überschreiten
  3. bei einem Leitungsvolumen von mehr als 3 L im  Warmwasserkreislauf (Leitungen aller Steigstränge ohne die Zirkulationsleitungen)

 

EMSIG wird Sie in Kürze über die Erforderlichkeit der Prüfungen speziell in Ihrem Objekt unterrichten. Angebote werden derzeit eingeholt, um die Arbeiten noch vor dem gesetzlich vorgegebenen Prüftermin durchführen zu können. Die erforderlichen Anmeldungen beim Gesundheitsamt werden gerade vorbereitet.

Infos zu verwalteten Objekten

Derzeit besteht für jedes betreute Haus / Objekt ein eigener Zugang zu den individuellen Informationen über die Seite "Meine Verwaltung >", welche nur mit einem speziellen Passwort eingesehen werden kann. Sie können das Passwort für Ihr Objekt anfordern Kontakt. Bitte geben Sie neben Ihrem Namen auch den Namen Ihres Objektes, Ihre (Wohn-) Einheit sowie Ihre Telefon-Nr. an, damit EMSIG Ihre Zugangsberechtigung überprüfen kann. Nur bei mir registrierte Nutzer haben das Recht, meine geschützten Internetseiten einzusehen und zu nutzen (mein Beitrag zum Datenschutz).

 

Weiterhin wird daran gearbeitet, auch für einzelne Eigentümer zutreffende Informationen auf ausschließlich für diese Eigentümer aufbereiteten Seiten per eigenem Passwort bereitzustellen. EMSIG wird darüber berichten, wenn diese Möglichkeit installiert ist. Bitte fragen Sie an, ob EMSIG für Sie diese Möglichkeit schon speziell vorab einrichten kann.

 

EMSIG News

Für die Homepage wird es später noch den Newsletter EMSIG-NEWS geben, der von den Nutzern abonniert werden kann (derzeit kann man sich zunächst registrieren lassen). In diesem Newsletter sollen u. a. Hinweise

  • zur neuen Rechtsprechung im WEG- oder Mietrecht,
  • zu Änderungen an dem Internetangebot von EMSIG,
  • zu Umfragen oder
  • zu aktuellen Problemen in der Verwaltungsbranche

angeboten werden.

 

EMSIG-Stottmeister
Tannbergstr. 10
64625 Bensheim

E-Mail: info(at)emsig-hausverwaltung(punkt)de
Tel.: 06251 / 68 02 55

FAX: 06251 / 68 02 56

mobil: 0173 / 3 11 44 26

 

 

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