Rauchwarnmelder

Gesetzliche Vorgaben

Die DIN EN 14604 regelt die gesetzlichen Vorgaben, die bei der Herstellung der Rauchwarnmelder eingehalten werden müssen.

 

Es werden diverse Gütesiegel für die Herstellung der Rauchwarnmelder vergeben. So z.B. das CE-Zeichen mit Hinweis auf die DIN EN 14604. Für erhöhte Qualitätsanforderungen wird zudem das "Q"_Label vergeben. Weitere Prüfsiegel werden vom Verband der Schadenverhütung VdS z. B. mit Hinweis auf die Prüfnummer vergeben.

 

Die DIN 14676 regelt die Vorschriften für den Einbau und die (jährliche) Wartung der Rauchwarnmelder.

 

Darüber hinaus sind die Herstellerangaben genauestens zu beachten, die teilweise die Anbringung und Wartung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einschränken können.

 

Zertifizierung

Am 5.8.2014 absolvierte Herr Stottmeister ein Seminar zur Ausbildung einer "Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676", um ein kompetenter Ansprechpartner für die Eigentümer bei der gesetzlich vorgeschriebenen Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern zu sein.

 

Mit dem Zertifikat wird bescheinigt, dass Herr Stottmeister berechntigt ist, die sachgerechte Montage, Inspektion und Wartung von Rauchwarnmeldern durchzuführen.

Produktauswahl

Hier verweist EMSIG auf die Ergebnisse, die durch die Stiftung Warentest im Jahr 2013 veröffentlicht wurden. Dort sind Bewertungskriterien genannt. Es ist gemäß den vorliegenden Informationen zu bedenken, dass es einer Firma lediglich möglich sein sollte, ein einziges Produkt testen zu lassen. So musste man sich entscheiden, in welcher Kategorie man ein eigenes Produkt anmeldet. In der anderen Kategorie durfte dann kein weiteres Produkt der Firma angemeldet werden.

 

Wer genauere Informationen zur Auswahl der Rauchmelder benötigt, sollte sich über die Produkt-Infos weiter verlinken.

Montage

Als zertifizierte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 erfüllt Herr Stottmeister die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Installation von Rauchwarnmeldern.

 

Derzeit wird allerdings noch aus Kapazitätsgründen auf ein generelles Angebot zur Montage verzichtet.

 

Damit sind den Eigentümern folgende Wege möglich:

a) Eigenmontage (mit dem Vorbehalt, dass seitens der Versicherung ggf. eine "fachgerechte" Montage nachgewiesen werden müsste

b) Vergabe der Montage an einen Fachbetrieb


Da gemäß DIN 14676 der Bewohner für die laufenden Kosten zuständig ist, sollte der Eigentümer die Kosten der Erstmontage übernehmen.

Inspektion, Wartung und Dokumentation

Im Rahmen des Ablesedienstes für Heizkostenverteiler, Wärmemengen- und Wassserzähler bietet EMSIG als Zusatzleistung die gemäß DIN 14676 jährlich vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen der Rauchmelder sowie die Dokumentation und Archivierung der Prüfungsergebnisse an.

 

Voraussetzung für die Übernahme der Wartung ist nicht wie bei vielen Anbietern die Gleichartigkeit der Rauchmeldertypen in einem Objekt, sondern das Vorhandensein (d. h. die Übergabe) der speziellen Gerätebeschreibungen sowie die garantierten Funktionen. Ohne Gerätebeschreibung kann keine Wartung vorgenommen werden. Bei Übernahme der Rauchmelderwartung werden die Einbauvorschriften überprüft. Ggf. muss ein Rauchmelder auch versetzt werden, um seine Funktion zu gewährleisten. Die Neuanbringung kann vereinbart werden, wenn die Funktionen der bisher installierten Rauchwarnmelder nicht ausreichen.

 

Die Dokumentation von Einbau, Inspektion und Wartung erfolgt bei EMSIG anhand von empfohlenen Wartungsblättern, die datenbanktechnisch aufbereitet wurden. Die Archivierung außerhalb des Objektes garantiert, dass im Schadenfall die lückenlose Dokumentation von Überprüfungen auch dem Versicherer nachgewiesen werden kann.

 

Rechtlicher Hintergrund

Dier Firma Objektus, als ein Anbieter von Rauchmeldern unter vielen, hat den bekannten, auf das WEG-Recht spezialisierten Rechtsanwalt Fritsch in einem Interview zur Rechtsprechung um Stellungnahme gebeten.

 

Es wird hier ohne Übernahme jedweder Haftung der Link auf die von Objektus angebotene Seite zur weiteren Information verwiesen mehr >


EMSIG-Stottmeister
Tannbergstr. 10
64625 Bensheim

E-Mail: info(at)emsig-hausverwaltung(punkt)de
Tel.: 06251 / 68 02 55

FAX: 06251 / 68 02 56

mobil: 0173 / 3 11 44 26

 

 

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