Änderung der Teilungserklärung

Änderung der Teilungserklärung wegen ursprünglicher Vorlage falscher Pläne beim Grundbuchamt

 

Zur Korrektur der Einreichpläne beim Grundbuchamt mussten die Pläne für die Anordnung der offenen Stellplätze nachträglich aufgemessen, zeichnerisch dargestellt und genehmgit werden.

 

EMSIG übernahm im Rahmen der normalen Verwaltungstätigkeit

  • das Aufmaß der der Stellplätze
  • das Anfertigen eines Änderungsplans
  • das Vorbereiten des geänderten Textes in der Teilungserklärung
  • die Abstimmung mit dem beurkundenden Notar
  • teilweise die Beitreibung der notwendigen Zustimmungen durch die Eigentümer und Gläubigerbanken
  • die finanzielle Abwicklung der Kosten, welche für die erforderlichen Änderungen im Grundbuch entstanden

 

Änderungplan für die Teilungserklärung
Änderungplan für die Teilungserklärung

Im Plan sind die Stellplätze in der gebauten Lage in rot eingetragen und die im Plan des Grundbuchamtes (fälschlicherweise) verzeichneten Lagen in schwarz eingetragen. Gleichzeitig mit der Änderung wurden kleinere Unstimmigkeiten mit den Bezeichnungen angepasst, so dass gemäß Eigentümerbeschluss nun auch jeder Stellplatznummer die Wohnungsnummer entspricht.

EMSIG-Stottmeister
Tannbergstr. 10
64625 Bensheim

E-Mail: info(at)emsig-hausverwaltung(punkt)de
Tel.: 06251 / 68 02 55

FAX: 06251 / 68 02 56

mobil: 0173 / 3 11 44 26

 

 

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