Die Notbeleuchtung muss auch bei Ausfall ihrer Stromversorgung per Akkubetrieb weiterhin sichergestellt sein. Die technisch einwandfreie Funktion ist gemäß den geltenden Bestimmungen zu überprüfen:
Alle 4 Jahre sind die Akkus auszutauschen.
Abzeichnungsliste für den wöchtentlichen Ansprechtest
Dokumentation und Kommentierung des jährlichen Dauertestes.