Wartung der Notbeleuchtung

Die Notbeleuchtung muss auch bei Ausfall ihrer Stromversorgung per Akkubetrieb weiterhin sichergestellt sein. Die technisch einwandfreie Funktion ist gemäß den geltenden Bestimmungen zu überprüfen:

 

  • wöchentlich durch einen "Ansprechtest" (Nach Unterbrechung der Stromversorgung muss die Beleuchtung immer noch brennen)

 

  • jährlich durch einen 20-minütigen Dauertest (Die Akkus müssen so gut geladen sein, dass sie diesen Test bestehen)

 

Alle 4 Jahre sind die Akkus auszutauschen.

Wartungsformular für den wöchentlichen Test
Wartungsformular für den wöchentlichen Test

Abzeichnungsliste für den wöchtentlichen Ansprechtest

Wartungsformular für den jährlichen Dauertest
Wartungsformular für den jährlichen Dauertest

Dokumentation und Kommentierung des jährlichen Dauertestes.

EMSIG-Stottmeister
Tannbergstr. 10
64625 Bensheim

E-Mail: info(at)emsig-hausverwaltung(punkt)de
Tel.: 06251 / 68 02 55

FAX: 06251 / 68 02 56

mobil: 0173 / 3 11 44 26

 

 

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