Anschaffung und Wartung der Rauchmelder

Der Einbau von Rauchmeldern ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Hessen besteht die gesetzliche Pflicht, bis zum 31.12.2014 in Wohnungen in bestimmten Räumen Rauchmelder zu installierern. In der Regel betrifft dies alle als Schlafraum genutzten Räume wie Eltern-Schlafzimmer, Kinderzimmer sowie die Räume, die als Fluchtweg genutzt werden, wie z. B. Wohnungsflure. In Wohnzimmern wird lediglich der Einbau empfohlen, da ja auch das Wohnzimmer als Schlafraum genutzt werden kann - und vor allem: Denken Sie an den Weihnachtsbaum oder die abendliche Kerze auf dem Tisch! In Küchen oder Bädern sollte kein Rauchmelder installiert werden, da dort die Fehlalarmrate meist höher ist, als ein korrekter Alarm. 

 

Für den Einbau sind gewisse Regeln einzuhalten. Bitte fragen Sie im Bedarfsfall nach.

 

Es empfehlen sich aus der Sicht von EMSIG u. a. aus Kostengründen Geräte mit Langzeitbatterie (z. B. mit 10-Jahre Haltbarkeit; entspricht auch der Eichfrist der Rauchmelder).

 

http://www.ekritik.de/html/ubersicht_-_rauchmelderpflicht.html

 

EMSIG hat sich frühzeitig durch die Teilnahme an Informationsveranstaltungen und dem Informationsangebot im Internet um dieses Thema gekümmert: Mit der Installation allein ist es leider nicht getan: Es muss im Brandfall z. B. auch nachgewiesen werden, dass ein Rauchmelder funktionstüchtig war, an der richtigen Stelle eingebaut und jährlich gemäß DIN EN 14604 bzw. DIN 14676 überprüft wurde. Erst dann kann ein Eigentümer oder auch ein Verwalter aus einer möglichen Teilschuld (siehe individuelle Versicherungs-bedingungen) entlassen werden.

 

EMSIG bietet für diese Fälle eine Überprüfung gemäß Wartungsplan an, damit keine Termine vergessen werden können.

 

Im August 2014 wird EMSIG die Zertifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 erlangen. Dann kann z. B. rechtssicher auch die Überprüfung der Rauchmelder  zusammen mit der jährlichen Ablesung der Wasser- und Wärmezähler erfolgen.

 

Wartungsformular Rauchmelder
Wartungsformular Rauchmelder
Einbaupflicht für Rauchmelder nach Bundesländern
siehe: Katja Opiz; Stand Jan. 2010.
Übersicht_RM-Pflicht.PDF.pdf
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Einbauhinweise findet man auf allen Geräteverpackungen. Um sicher zu gehen, dass alles bei der Eigenmontage bedacht ist, können nachfolgende Informationen helfen, die über folgenden link im Internet zu finden sind:

 

http://www.rauchmelder-experten.de/info/montage

 

 

Wenn Sie sich weiter zu diesem Thema informieren wollen, wird die Internetseite der Objektus GmbH www.objektus.de empfohlen.

EMSIG-Stottmeister
Tannbergstr. 10
64625 Bensheim

E-Mail: info(at)emsig-hausverwaltung(punkt)de
Tel.: 06251 / 68 02 55

FAX: 06251 / 68 02 56

mobil: 0173 / 3 11 44 26

 

 

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